
Der Freistaat zahlt 60 Prozent
Kräftiger Rückenwind bläst freiberuflichen Existenzgründern von Staats wegen zum Start in die Segel: Sie bekommen geförderte "Trainerstunden" von kompetenter Seite.
Im Rahmen eines Coaching-Programms der Staatsregierung werden Freiberufler, die in der Phase der Existenzgründung stehen, vom Freistaat Bayern unterstützt, der den Löwenanteil des Coaching-Tagessatzes übernimmt.
Seit Anfang 2002 ist René Styber als Coach beim Institut für Freie Berufe an der Universität Erlangen-Nürnberg und der IHK Oberfranken gelistet.
Styber, selbst Freiberufler, steht Gründern mit Know-How, Kompetenz und Erfahrung zur Seite, was den "Auftritt", die Außendarstellung, einer Unternehmung angeht. Hier ist mit einem guten Konzept auf lange Sicht viel Arbeit und auch bares Geld zu sparen.
Ein Trainee sollte bereit sein, sich beraten zu lassen, sich aktiv zu beteiligen und den Kern seiner Unternehmung zu betrachten: nämlich sich selbst, seine Talente, Wünsche und Potenziale.
Ein Logo, eine Broschüre, Geschäftspapiere, ein Unternehmens-Design oder eine Internet-Präsenz: das entsteht nicht einfach so (oder leider meistens doch) — sondern ist im besten Fall das Ergebnis einer dynamischen Entwicklung, die den Freiberufler professionell wie persönlich weiter bringt.
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„Charme ist die Art, wie ein Mensch 'ja' sagt, ohne daß ihm eine bestimmte Frage gestellt worden war.”
Albert Camus
Wie wird Coaching über das IFB abgewickelt?
- Sie nehmen Kontakt mit René Styber oder dem Institut für Freie Berufe Nürnberg auf
- Sie stellen einen Zuschussantrag
- Zusammen mit dem Coach werden Beratungsbedarf und –umfang geklärt
- Bei festgestellter Förderwürdigkeit erhalten Sie Ihren Zuschussbescheid
- Sie schließen einen Beratungsvertrag mit Ihrem Coach ab
- Nach der Beratung schicken Sie die Rechnung des Coaches an das IFB
- Sie erhalten Ihren Zuschuss
Wie wird Coaching in Bayern gefördert?
Zuschüsse können Existenzgründer und Betriebsübernehmer in Freien Berufen erhalten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- rechtlicher Hauptsitz im Freistaat Bayern
- Gründungsdatum oder Übernahmedatum liegt nicht länger als drei Jahre zurück
- am Gesellschaftskapital ist kein Großunternehmen mit mehr als 25 Prozent beteiligt.
Höhe der Zuschüsse
Der Zuschuß zu den Tagewerkssätzen beträgt bis 60 Prozent des Honorars je Beratungstag.
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